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1 Eigentumsrecht vorbehalten
Eigentumsrecht vorbehalten
to reserve the right of property, to reserve (retain) title, to reserve one’s proprietary rights.Business german-english dictionary > Eigentumsrecht vorbehalten
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2 Eigentumsrecht
Eigentumsrecht n 1. GRUND marketable title, merchantable title; 2. WIWI right of ownership* * *n 1. < Grund> marketable title, merchantable title; 2. <Vw> right of ownership* * *Eigentumsrecht
ownership, title, proprietary interest, proprietorship, property right (Scot.);
• ausgeübtes Eigentumsrecht estate in possession;
• bestrittenes Eigentumsrecht disputed title;
• unbeschränktes Eigentumsrecht absolute ownership;
• wirtschaftliches Eigentumsrecht beneficial ownership;
• jds. Eigentumsrechte beeinträchtigen to trench upon s. one’s property;
• jds. Eigentumsrecht bestreiten to dispute s. one’s title;
• Eigentumsrechte an einem Depot erwerben to take title by a deposit;
• Eigentumsrecht geltend machen to claim to be the owner;
• Eigentumsrecht vorbehalten to reserve the right of property, to reserve (retain) title, to reserve one’s proprietary rights.
См. также в других словарях:
Serbĭen — (türk. Sirp, slaw. Srbija), Königreich, zwischen 42°22 –44°58 nördl. Br. und 19°10 bis 22°49 östl. L., grenzt im N. an Österreich Ungarn (durch die untere Donau und die Save davon getrennt), im O. an Rumänien und Bulgarien, im Süden an Bulgarien… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Konzession für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn — (concession; concession; concessione), die von der Staatsgewalt ausgehende Verleihung des Rechts zur Unternehmung einer Eisenbahn. Inhalt: I. Rechtlicher Charakter der K. II. Vorarbeiten. III. Konzessionsverfahren, Verleihung der K. IV. Rechte… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Eigentumsordnung — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… … Deutsch Wikipedia
Eigentumsverhältnis — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… … Deutsch Wikipedia
Eigentümer — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… … Deutsch Wikipedia
Privateigentum — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… … Deutsch Wikipedia
Sacheigentum — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… … Deutsch Wikipedia
Staatseigentum — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… … Deutsch Wikipedia
Eigentum — (Dominium), die vollkommenste, ausschließliche, rechtliche Herrschaft über eine Sache. Während alle andern dinglichen Rechte nur einzelne Befugnisse von dem Gesamtrechte des Eigentums enthalten, gewährt das E. selbst das volle Nutzungs und… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Eisenbahnbücher — Eisenbahnbücher, Pfandbücher (ground registers; registres terriers du domaine des chemins de fer), besondere neben den allgemeinen Grundbüchern bestehende Grundbücher zur Evidenz des im Bahnunternehmen vereinigten Sach und Rechtsbestandes und zur … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Heimfall — der Eisenbahn ist der nach Konzessionsablauf ganz oder teilweise unentgeltlich erfolgende Übergang einer Privateisenbahn an die Staatsverwaltung (oder an eine andere öffentliche Körperschaft); das Heimfallsrecht ist somit das Recht der… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens